DONNAKUPPEL: Die Party-LAN
DK36: abgesagt

Die AGBs, unsere "Spielregeln"

Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer der DONNAKUPPEL Party-LAN,

obwohl es sich bei der DONNAKUPPEL Party-LAN um eine rein private Veranstaltung handelt, möchten wir mit diesen AGB’s bestimmte Regeln aufsetzen: Die folgenden Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen der Teilnehmerin / dem Teilnehmer und der DONNAKUPPEL-LAN. Mit dem Abschicken der Anmeldung bzw. dem Betreten der Räumlichkeiten werden diese Regeln anerkannt.

§1 Bezahlung, Anmeldung, Warteliste, Rücktritt von Teilnahme

Die Anmeldung wird in der Regel ca. 2 Monate vor Beginn der DONNAKUPPEL Party-LAN freigeschaltet. Eine Information gibt es auf www.donnakuppel.com / www.dk-lan.de. Unsere Ticket-Modelle bieten alle Möglichkeiten für Teilnehmer. Nur Teilnehmer, die bezahlt haben, sind berechtigt, einen Sitzplatz fest buchen zu können. Anders als noch zur LANsuite-Zeit gibt es somit keine Vor-Reservierungen mehr.
Mit der Anmeldung wird der Teilnehmer auf die Teilnehmer-Liste eingetragen. Sobald das Geld eingegangen ist (Nickname und E-Mail-Adresse müssen bei der Buchung zwingend angegeben sein), bekommt der Teilnehmer einen Sitzplatz zugewiesen. Änderungswünsche sind immer schriftlich einzureichen (z.B per Mail). Sollte das Teilnehmerfeld voll sein, kommt der Teilnehmer auf eine Warteliste und wird rechtzeitig über freigewordene Plätze benachrichtigt.

§2 Mindestalter

Das Mindestalter, um an der Party teilnehmen zu können, beträgt 18 Jahre. Personen unter 18 Jahren haben keinen Zutritt. Eine Bescheinigung oder Einverständniserklärung bei minderjährigen Personen wird nicht akzeptiert.

§3 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen Gründen, die ein Stattfinden der Veranstaltung unmöglich machen, ohne Einhaltung einer Frist abzusagen. In einem solchen Fall werden bereits gezahlte Beiträge zurückerstattet (mit Ausnahme von Gebühren, wie z.B. Paypal). Der Veranstalter kann Teilnehmer vor und während der Veranstaltung ausschließen, wenn die Durchführung der Veranstaltung trotz Mahnung des entsprechenden Teilnehmers nachhaltig gestört wird. Jeglicher Anspruch auf Rückerstattung und Entschädigung erlischt hierdurch. Gegebenenfalls für den Veranstalter entstehende Kosten, durch den Ausschluss des Teilnehmers, sind vom Teilnehmer zu tragen.

§4 Rücktritt durch den Teilnehmer

Der Rücktritt gilt als anerkannt, wenn seitens des Veranstalters eine Bestätigung des Rücktritts erfolgt. Nur dann besteht ein Rückerstattungsrecht auf den gezahlten Teilnahmebeitrag. Meldet sich der Teilnehmer bis spätestens 14 Tage vor Beginn der LAN-Party ab, bekommt er seinen Teilnahmebeitrag zurück. Sollte bis 14 Tage vor der LAN kein Platz für einen Teilnehmer auf der Warteliste frei werden, bekommt der Teilnehmer seinen Teilnahmebeitrag zurückerstattet. Per Mail kann der Teilnehmer auch vorher seine Teilnahme und somit seinen Eintrag auf der Teilnehmerliste oder Warteliste zurückziehen und erhält seinen Teilnahmebeitrag zurück. Erscheint ein Teilnehmer nicht zur Party oder meldet sich nicht fristgerecht bis 14 Tage vor der LAN-Party ab, behält sich der Veranstalter das Recht vor, einen festen Anteil des bezahlten Teilnahmebeitrags zur Kostendeckung einzubehalten. Pro Veranstaltungstag behalten wir 5 Euro zur Kostendeckung ein. Sollte ein Teilnehmer kurzfristig vor Beginn der LAN erkranken (mit Attest), werden wir uns bemühen eine tragbare Lösung für alle Beteiligten zu finden.

§5 Haftung der Teilnehmer

Falls es zur Sachbeschädigung durch einen Teilnehmer im Bereich der Veranstaltung kommt, dabei seien sowohl das Inventar des Veranstaltungsortes als auch eingebrachte Sachen der Veranstalter, Sponsoren und Teilnehmer genannt, haftet der Verursacher unbeschränkt und in voller Höhe und kann sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Dabei erlöschen jegliche Rückerstattungsansprüche des Verursachers. Jeder Teilnehmer haftet für selbst eingebrachte Gegenstände (Computer, Zubehör, Kleidung, etc.). Bei Abhandenkommen (Diebstahl) oder Beschädigung von Eigentum eines Teilnehmers übernimmt der Veranstalter weder Haftung, noch leistet er Schadensersatz.

§6 Nutzung von Software

Jeglicher Einsatz und Besitz nicht lizenzierter Software ist verboten, es gelten die gesetzlichen Grundlagen in vollem Umfang. Der Veranstalter spricht sich davon frei, für die Daten auf den von Teilnehmern mitgebrachten Datenträgern (Festplatten, Zip-Drives, Disketten, CD’s, USB-Sticks, etc.) verantwortlich zu sein. Gleiches gilt für im Netzwerk transferierte, nicht vom Veranstalter bereitgestellte Dateien.

§7 Allgemeines Verhalten

Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zu gesitteten Verhalten. Falls ein Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden sollte, so geschieht dies nur im Interesse der anderen Teilnehmer. Jegliche Versuche einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu be-/ verhindern werden mit sofortigem Ausschluss geahndet. Störungen oder Beeinträchtigungen des Netzwerkes sind zu unterlassen, körperliche Auseinandersetzungen sind strengstens untersagt. Den Weisungen des Veranstalters, sowie durch den Veranstalter legitimierten Personen ist Folge zu leisten. Der Veranstalter hat das Hausrecht.

§8 Verhalten im Netzwerk

Jegliche Versuche, andere Teilnehmer, Game-/Fileserver oder andere Netzdienste zu stören, sind strengstens untersagt und werden mit einem Verweis von der Veranstaltung bestraft. Es ist ausschließlich die vom Veranstalter zugeteilte Netzwerkkonfiguration zu verwenden. Abweichungen oder Änderungen sind nur auf Weisung gestattet. Absichtliche Störungen des Netzwerkbetriebs werden mit sofortigem Ausschluss ohne Rückerstattung der Anmeldegebühr geahndet.

§9 Mitgebrachte Gebrauchsgegenstände / Veränderung des Netzwerks

Der Veranstalter stellt einen Raum, einen Netzwerkzugang sowie Server zur Verfügung. Anderes Equipment (Computer mit Netzwerkkarte, etc.) sind vom Teilnehmer mitzubringen. Das Benutzen von Lautsprechern ist untersagt. Es besteht Kopfhörerpflicht. Das Mitbringen von anderen Gebrauchsgegenständen wie Toastern, Mikrowellen, Backöfen, Wasserkochern, Lavalampen, Verstärkern o.ä. sind aus Platz-, Strom- und Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Eigenmächtige Veränderungen am Netzwerk (das Einbringen von Erweiterungen, z.B. durch Hubs etc.) ist ohne Absprache mit dem Veranstalter nicht gestattet.

§10 Rauschmittel

Drogenkonsum jeglicher Art ist strengstens untersagt. Es gelten gesetzliche Vorschriften!

§11 Gesundheitliche Schäden / Rauchverbot

Die für Videospiele geltenden Sicherheits- und Warnhinweise gelten ausnahmslos. Für gesundheitliche Schäden wird keine Haftung übernommen. Auf der LAN besteht kein Rauchverbot. Etwaige Schäden durch Nikotin sind vom Gast zu berücksichtigen.

§12 Werbung / Handel

Den Teilnehmern ist es nicht gestattet, in irgendeiner Form für politische oder gewerbliche Vereine zu werben, sondern nur den offiziellen Sponsoren der Veranstaltung. Die Sponsoren werden auf der Webseite bekannt gegeben. Es darf auf der Party ohne Zustimmung des Veranstalters nichts an- oder verkauft werden.

§13 Turniere und Preisvergabe

Jeder Turnierteilnehmer ist verpflichtet die vor dem Turnier bekanntgegebenen Regeln einzuhalten. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, bei Verstößen die Turnierteilnahmeberechtigung zu widerrufen. Teilnahme und Preisverleihung erfolgt ohne Gewähr und unter Ausschluss des Rechtsweges.

§14 Abfall

Anfallender Müll ist in die vorgesehenen Behältnisse zu befördern. Jeder Teilnehmer hat seinen Platz so zu verlassen, wie er aufgefunden wurde, d. h. sauber und ordentlich. Der Veranstalter wird sich bemühen, Möglichkeiten zur Müllentsorgung und -trennung anzubieten, weist die Teilnehmer jedoch an, den selbst verursachten Abfall auch selbst zu entsorgen.

§15 Haftung durch den Veranstalter

Die Veranstalter können bei Sach- und Personenschäden nicht zur Verantwortung gezogen werden. Sie sind außerdem nicht haftbar für die Daten, in dessen Besitz ein Teilnehmer steht oder für den Datentransfer zwischen den Teilnehmern im Netzwerk. Der Veranstalter übernimmt ebenso keine Haftung für Schäden, die an der Soft- oder Hardware des Rechners durch eventuelle Viren, das Aufspielen von Programmen, Umkonfiguration des Betriebssystems, etc. entstehen. Der Veranstalter haftet auch nicht für durch Dritte bereitgestellte Technik.

§16 Bildmaterial

Während der Veranstaltung werden Bilder aufgenommen und eventuell Videos aufgezeichnet. Der Teilnehmer akzeptiert, dass dieses Bildmaterial – auch wenn der Teilnehmer da drauf abgebildet ist – veröffentlich werden kann, wie z.B. auf der Donnakuppel Homepage, im Forum oder auf Sozialen Medien wie Facebook, etc. Der Veranstalter achtet da drauf, dass kein Bildmaterial veröffentlich wird, dass Teilnehmer in verletzender Art und Weise darstellt. Auf schriftlichen, formlosen Antrag können Bilder wieder entfernt werden, bzw. Teilnehmer unkenntlich gemacht werden.

§17 Änderungen der AGBs

Sollte der Veranstalter Änderungen an den AGBs vornehmen müssen, werden alle angemeldeten Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Sollten diese nicht mit den neuen AGBs einverstanden sein, wird ihnen auf Wunsch der Teilnahmebetrag zurück erstattet.

§18 Gültigkeit der AGBs

Die hier aufgeführten Regeln sind ausnahmslos zu akzeptieren. Sollte es der Verlauf der Vorbereitung und/oder der Veranstaltung notwendig machen, so behält sich der Veranstalter eine Änderung vor. Eine Missachtung kann den Verweis von der Veranstaltung und u. U. eine Anzeige zur Folge haben. Sollte einer der hier aufgeführten Punkte durch bestimmte Umstände seine Gültigkeit verlieren, so gelten trotzdem weiterhin alle anderen Punkte.


Jüchen, 05.01.2015